Anpassung der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen nach dem EEG 2023/24
Mit der Verabschiedung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2023/24 hat die Bundesregierung wichtige Änderungen eingeführt, die darauf abzielen, den Ausbau der Solarenergie weiter zu fördern und die Wirtschaftlichkeit für Betreiber von Photovoltaikanlagen zu verbessern. Diese Anpassungen betreffen insbesondere die Einspeisevergütungen und verschiedene steuerliche sowie rechtliche Rahmenbedingungen.
Höhere Einspeisevergütungen für Volleinspeisung
Die neuen Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen, die ihren gesamten erzeugten Strom ins Netz einspeisen, sind gestaffelt nach der Anlagengröße:
- Anlagen bis 10 kWp: Betreiber solcher Anlagen erhalten eine Vergütung von 12,87 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Diese Erhöhung soll kleine Anlagen attraktiver machen und deren Installation fördern.
- Anlagen über 10 kWp: Für den Anlagenteil, der über 10 kWp hinausgeht, beträgt die Vergütung 10,79 Cent pro kWh. Diese Staffelung ermöglicht eine höhere durchschnittliche Vergütung, auch für größere Anlagen.
Ein Beispiel: Eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 15 kWp erhält für die ersten 10 kWp eine Vergütung von 12,87 Cent pro kWh und für die verbleibenden 5 kWp 10,79 Cent pro kWh. Dies ergibt eine durchschnittliche Vergütung von 12,18 Cent pro kWh. Diese Regelung zielt darauf ab, den Ausbau von Photovoltaikanlagen wirtschaftlich attraktiver zu machen und somit den Anteil erneuerbarer Energien im Stromnetz zu erhöhen.
Wegfall der Umsatzsteuer
Seit dem 1. Januar 2023 ist der Kauf von Photovoltaikanlagen von der Umsatzsteuer befreit. Dies bedeutet, dass beim Erwerb einer solchen Anlage keine Mehrwertsteuer mehr anfällt, was die Anschaffungskosten erheblich senkt. Für Betreiber bedeutet dies eine direkte Ersparnis, da sie die Umsatzsteuer nicht mehr vorfinanzieren und vom Finanzamt zurückfordern müssen. Diese Maßnahme vereinfacht die Finanzierung und verbessert die Rentabilität von Photovoltaikprojekten.
Zusätzlich entfällt die Umsatzsteuer auch auf die Einspeisevergütung, die Betreiber von Netzbetreibern erhalten. Dies reduziert die Komplexität der Abrechnung und führt zu einer transparenten und vereinfachten Vergütungsstruktur.
Keine geringere Vergütung bei Bauverzögerungen
Eine weitere wichtige Änderung betrifft den Umgang mit Bauverzögerungen von Photovoltaikanlagen. Vor der Gesetzesänderung wurden Vergütungssätze monatlich gesenkt, was zusätzlichen Druck auf die rechtzeitige Inbetriebnahme von Anlagen ausübte. Mit dem EEG 2023/24 erfolgt die Absenkung der Vergütungshöhe nur noch halbjährlich um jeweils 1 %. Diese Änderung bietet Betreibern mehr Planungssicherheit und Flexibilität, da sie sich weniger um finanzielle Einbußen bei Verzögerungen sorgen müssen. Dies ist besonders relevant in Zeiten von Lieferengpässen oder Fachkräftemangel.
Förderung von Photovoltaikanlagen im Garten
Das EEG 2023/24 sieht auch die Möglichkeit vor, Photovoltaikanlagen im Garten anstatt auf dem Hausdach zu installieren. Solche Anlagen können ebenfalls eine Einspeisevergütung erhalten, sofern sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Dazu gehört, dass die Anlagen ordnungsgemäß beim Netzbetreiber angemeldet und die bauordnungsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Diese Regelung erweitert die Möglichkeiten für Hausbesitzer, die keine geeignete Dachfläche haben, aber dennoch von der Solarenergie profitieren möchten.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass für Anlagen im Garten oder auf Carports möglicherweise eine Baugenehmigung erforderlich ist. Daher sollten potenzielle Betreiber vor der Installation die lokalen Bauvorschriften prüfen und gegebenenfalls eine Genehmigung einholen.
Langfristige Planung und Beratung
Aufgrund der steigenden Nachfrage nach Photovoltaikanlagen sind viele Fachbetriebe langfristig ausgebucht. Daher ist eine frühzeitige Planung und sorgfältige Vorbereitung von Photovoltaikprojekten essenziell. Es wird empfohlen, rechtzeitig Fachbetriebe zu kontaktieren, um Beratung und Angebote einzuholen. Darüber hinaus sollten Fördermittel frühzeitig beantragt werden, um von den finanziellen Unterstützungen profitieren zu können.
Zusammengefasst tragen diese Änderungen dazu bei, die Attraktivität von Photovoltaikanlagen zu steigern und die Klimaziele der Bundesregierung zu unterstützen. Die verbesserten Vergütungssätze, steuerlichen Erleichterungen und die erhöhte Planungssicherheit bieten Betreibern von Photovoltaikanlagen klare finanzielle Vorteile und fördern den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland.